Zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024 (gerichtsfeste Gutachten)
Wertgutachten | Beratung | Schimmelgutachten
Nicht immer ist ein vollumfassendes Gutachten mit
60 – 100 Seiten erforderlich. Basierend auf Ihren Anforderungen wählen wir das für Sie relevante und wirtschaftlichste Gutachten aus.
zeitnah I kompakt I genau
Sie erhalten eine schriftliche Ermittlung des Markwertes in Anlehnung an §194 BauGB gemäß der aktuellen ImmoWertV.
Wann Sie Variante A wählen sollten?
Das Honorar für die Erstellung unserer Gutachten wird individuell festgelegt und
orientiert sich an den spezifischen Anforderungen sowie dem Umfang des
jeweiligen Gutachtens. Da jedes Gutachten einzigartige Anforderungen und unterschiedliche Komplexitäten aufweist, erstellen wir maßgeschneiderte
Preisangebote. Um ein detailliertes und unverbindliches Angebot zu erhalten,
bitten wir Sie, uns direkt zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung,
um gemeinsam die optimale Lösung für Ihr Anliegen zu erarbeiten.
all-in-one I rechtlich verwertbar
Sie erhalten eine schriftliche Ermittlung des Markwertes in Anlehnung an §194 BauGB gemäß der aktuellen ImmoWertV unter Erfüllung aller gesetzlicher und rechtlicher Anforderungen.
Wann Sie Variante B wählen sollten?
Das Honorar für die Erstellung unserer Gutachten wird individuell festgelegt und
orientiert sich an den spezifischen Anforderungen sowie dem Umfang des
jeweiligen Gutachtens. Da jedes Gutachten einzigartige Anforderungen und
unterschiedliche Komplexitäten aufweist, erstellen wir maßgeschneiderte
Preisangebote. Um ein detailliertes und unverbindliches Angebot zu erhalten,
bitten wir Sie, uns direkt zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung,
um gemeinsam die optimale Lösung für Ihr Anliegen zu erarbeiten.
Für die Erstellung der Gutachten benötigen wir Unterlagen zur Immobilie oder zum Grundstück.
Wir benötigen bspw. :
Nach Auftragserteilung erhalten Sie eine detaillierte Checkliste mit den benötigten Unterlagen.
Sollten Unterlagen nicht vorhanden sein, werden diese durch uns gegen Kostenersatz von den zuständigen Behörden, Ämtern etc. eingeholt.