Ihr zuverlässiger & anerkannter Immobiliengutachter

Zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024 (amtl. anerkannte Gutachten) Wertgutachten | Beratung | Schimmelgutachten

Restnutzungsdauergutachten können wir Deutschlandweit für Sie erstellen. Die Anerkennungsquote bei Finanzbehörden liegt bei > 95 %.

Vorbemerkungen zu Restnutzungsdauergutachten

Bundesgerichtshof trifft eindeutige Entscheidung und lässt erhöhte Abschreibung bei vermieteten Immobilien zu.

Dezember 2021,
Der Bundesfinanzhof veröffentlicht sein Urteil vom 28.07.2021 (Aktenzeichen IX R 25/19) und stellt letztinstanzlich klar, dass nicht nur die technische Restnutzungsdauer, sondern auch die oftmals kürzere wirtschaftliche Restnutzungsdauer von Immobilien von den Finanzämtern anzuerkennen ist. Diese Entscheidung führt dazu, dass die steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten von Vermietern deutlich steigen.

Finanzgericht Köln bestätigt das Urteil des Bundesgerichtshofs bzgl. der erhöhten Abschreibung bei vermieteten Immobilien.

Juli 2022,
Das Finanzgericht Köln hat am 9. Juli 2022 sein Urteil zum Aktenzeichen 6 K 923/20 veröffentlicht. In seinem Urteil stellt das Gericht klar, dass eine modellhaft ermittelte wirtschaftliche Restnutzungsdauer von vermieteten Immobilien als Grundlage des steuerlichen AfA-Satzes gelten kann. In vielen Fällen können Immobilieneigentümer ihre Immobilie in einem deutlich kürzeren Zeitraum abschreiben und dadurch jährlich höhere Beträge steuerlich geltend machen.

Wer darf Restnutzungsdauergutachten erstellen?

Februar 2023,
Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen Der Nachweis einer kürzeren Restnutzungsdauer im Sinne des § 7 Absatz 4 Satz 2 EStG ist durch Vorlage eines Gutachtens eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder von Personen, die von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierte Stelle als Sachverständige oder Gutachter/innen für die Wertermittlung von Grundstücken nach entsprechender Norm zertifiziert worden sind.

Frederic Schorndorfer ist nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken.

Beispiele

Kunde A hat eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus

  • Baujahr: 1961
  • Durchgeführte Modernisierungen: Heizung 2007, Fenster 2012, Böden / Wände / Decken 2012
  • Ermitteltes fiktives Baujahr im Restnutzungsdauergutachten: 1969
  • Gesamtnutzungsdauer: 80
  • Restnutzungsdauer in 2022: 25 Jahre
  • Abschreibung vor Gutachten: 2 % p.a.
  • Abschreibung nach Gutachten 3,2 % p.a.
  • Steuerersparnis nach 10 Jahren: ca. 30.000 €

Kunde B hat ein Mehrfamilienhaus mit 
26 Wohneinheiten

  • Baujahr: 1952
  • Durchgeführte Modernisierungen: Heizung 2000, Fenster 1996, Böden / Wände / Decken 1996
  • Ermitteltes fiktives Baujahr im Restnutzungsdauergutachten: 1967
  • Gesamtnutzungsdauer: 80
  • Restnutzungsdauer in 2022: 23 Jahre
  • Abschreibung vor Gutachten: 2 % p.a.
  • Abschreibung nach Gutachten 3,5 % p.a.
  • Steuerersparnis nach 10 Jahren: ca. 58.000 €

Kunde C hat ein Mehrfamilienhaus mit
12 Wohneinheiten

  • Baujahr: 1965
  • Durchgeführte Modernisierungen: Heizung 1995, Fenster 2012, Böden / Wände / Decken 1990, Fassade 2012
  • Ermitteltes fiktives Baujahr im Restnutzungsdauergutachten: 1967
  • Gesamtnutzungsdauer: 80
  • Restnutzungsdauer in 2022: 27 Jahre
  • Abschreibung vor Gutachten: 2 % p.a.
  • Abschreibung nach Gutachten 3,3 % p.a,
  • Steuerersparnis nach 10 Jahren: ca. 28.000 €

Honorar

Restnutzungsdauergutachten

Preis auf Anfrage

Sie erhalten:

Schriftliche Ermittlung der Restnutzungsdauer gemäß der aktuellen ImmoWertV 2021 unter Erfüllung aller gesetzlicher und rechtlicher Anforderungen (ca. 20 Seiten)

Dauer:

Ca. 4 Wochen nach Vorlage…

Vor-Ort-Termin:

erforderlich